Die Beitragsbemessungsgrenze - Angestellte die oberhalb der Bemessungsgrenze verdienen können in die PKV / private Krankenversicherung wechseln

Beitragsbemessungsgrenze PKV

Die Beitragsbemessungsgrenze ist ein Arbeitseinkommen, das in jedem Jahr zur Geltung kommt und bis zu jener bestimmte Beiträge entwichtet werden. Sie ist eine spezielle Grenze, die dynamisch ist und die immer am ersten Tag im neuen Jahr an die generelle Entwicklung der Einkommen neu angepasst wird. Grundsätzlich erheben sich die Beiträge zur Sozialversicherung nach Prozent vom Bruttolohn. Wenn der Bruttolohn höher ist als die Bemessungsgrenze der Sozialversicherung, dann zieht man zur Berechnung der Beiträge nur die Grenze selbst heran. Der Teil des Lohns, der darüber fällt, wird ignoriert.

Bemessungsgrenze für die private Krankenversicherung

Allerdings muss man von der klassischen Bemessungsgrenze die Versicherungspflichtgrenze ganz klar unterscheiden. Denn diese bezeichnet das Höchsteinkommen pro Jahr, in dem in einer gesetzlichen Krankenversicherungen eine Versicherungspflicht vorhanden ist. Das heißt, dass Beschäftigte, welche ein Einkommen haben, dass über diese Grenze fällt, die Möglichkeit haben, sich privat zu versichern. Wer selbstständig ist oder auch freiberuflich arbeitet, der ist prinzipiell nicht dazu verpflichtet, sich zu versichern. Die Versicherungspflichtgrenze sorgt seit 2003 dafür, dass die Versicherungspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung ganz einfach wegfällt. Vor diesem Jahr waren die Werte bei der Versicherungspflichtgrenze identisch zu denen der Beitragsbemessungsgrenze. Durch diese Trennung erreichte man, dass es im Nachhinein mehrere Menschen ab, die gesetzlich bei einer Krankenversicherung versichert waren.

Beitragsbemessungsgrenze 2012: 50.850 Euro p.a.

Die Bundesregierung passt die Beitragsbemessungsgrenzen jedes Jahr neu an, dies geschieht für die Arbeitslosen- die Rente-, die Pflege- und die Krankenversicherung über eine rechtliche Verordnung. Die gesetzliche Rentenversicherung hat eine Beitragsbemessungsgrenze, die in den neuen und alten Bundesländern nicht identisch ist. Es gibt in der klassischen gesetzlichen Rentenversicherung viele verschiedene Arten der Beitragsbemessungsgrenze für die knappschaftliche und auch für die allgemeine Rentenversicherung. Die Höhe der Bemessungsgrenze war in der gestzlichen Krankenversicherung für eine lange Zeit genau identisch zur Versicherungspflichtgrenze, die man auch Jahresarbeitsentgeltgrenze nennt. Diese legt im Vergleich zur Bemessungsgrenze das höchstmögliche Arbeitseinkommen fest, bei welchem der Arbeitnehmer die gesetzliche Versicherung bis zu einem bestimmten Limit nicht zwangsläufig in Anspruch nehmen muss.

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